Die wichtigsten Rechtsgrundlagen auf Stufe Bund sind:
SR 520.1 Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
Eine vollständige Übersicht über die gültigen Gesetze, Verordnungen und Weisungen im Bereich Bevölkerungs- & Zivilschutz auf Stufe Bund finden Sie unter Amt für Bevölkerungsschutz.
Weitere rechtliche Grundlagen
Kantonale Gesetzgebung und Verordnungen Kanton Basel-Landschaft
SGS 731 Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft
SGS 731.11 Verordnung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft
Kommunale Gesetzgebung und Verordnungen der Gemeinde Pratteln
01.06 Bevölkerungsschutzreglement vom 23.11.2009
Die Trockenheit des vergangenen Sommers hat in der ganzen Schweiz zur Schwächung des Waldes beigetragen. Auch in diesem Jahr liegen die Niederschlagswerte unter dem langjährigen Mittel. Insbesondere Buchen leiden stark. Sie können das knappe Wasser nicht mehr bis in ihre Kronen transportieren und sterben von der Spitze her ab. Sämtliche Wälder sind betroffen. Insbesondere an Waldrändern und in Waldlücken sind die Schäden gross. Aus diesem Grund müssen in Pratteln zwei Waldpartien, im Hintererli und am oberen Zunftacker, bis zum Holzschlag gesperrt werden. Die Bäume selbst, vor allem aber das dürre Astmaterial, stellen ein Risiko dar.
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